Mittwoch, 18. April 2012

Verlobung

Erstaunlich, wie wertvoll ein einzelner Buchstabe sein kann,... wirklich erstaunlich! Aber zugegeben, A) ist es nicht immer einfach, im Paragraphendschungel den Überblick zu behalten und B) sollte man sich gewisse Formulierungen wirklich gut überlegen.

---

SR 2010 Art. 90 A. Verlobung (Schweiz. Zivilgesetzbuch)
  1. Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet.
  2. Unmündige oder Entmündigte werden ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch ihre Verlobung nicht verpflichtet.
  3. Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.

---

Btw, hat jemand eine Ahnung, wie hoch früher das Kranzgeld (nette Umschreibung!) war oder wie es berechnet wurde? Ich frage für einen Freund!

14 Kommentare:

  1. "Ich frage für einen Freund!"
    Aha.

    AntwortenLöschen
  2. Gibt es da einen direkten, unmittelbaren Zusammenhang? Der Artikel heißt "Verlobung" und im Reader wird mir darunter folgende Werbung angezeigt:
    - Anwalt für Familienrecht
    - Vaterschaftstest
    - Hellseher gratis testen
    - Fachanwalt Scheidung

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn, dann wurde dieser nicht durch mich verursacht. Aber irgendwie naheliegend,... nur die Reihenfolge müsste anders sein: Hellseher, Vaterschaftstest, Anwalt für Familienrecht und Fachanwalt Scheidung.

      Löschen
    2. Ich bekomme folgende Werbung im Reader:
      "Blitz-Kredit: ohne Schufa. Online in 2 Min. bis 250.000 €. Auch in schwierigen Fällen."

      Wenn das so ist, verlobe ich mich, der Verlobte muss den Blitz-Kredit aufnehmen und ich mache mich mit dem Geld aus dem Staub oder so...auf das Kranzgeld verzichte ich dann großzügigerweise.

      Löschen
    3. "Im Jahre 1993 wurde eine Klage auf ein Kranzgeld in Höhe von 1.000 DM mit der Begründung abgewiesen, der 1300 BGB verstoße wegen der gewandelten Moralvorstellungen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und sei deshalb nicht mehr anzuwenden. Große praktische Bedeutung hatte die Vorschrift zum damaligen Zeitpunkt ohnehin nicht mehr. Sie wurde daher durch das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechtes vom 4. Mai 1998 ersatzlos gestrichen. Dieses Gesetz wurde in der DDR bereits 1957 abgeschafft."

      (aus http://de.wikipedia.org/wiki/Kranzgeld )

      VG von B.
      http://birkinforever.blogspot.de/

      Löschen
    4. @nakura: Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass Sie geldgeil sind! Kann das sein :-)

      @Birkinforever: Ich danke für diesen sehr ausführlichen Hinweis! Vielen Dank!

      Löschen
    5. @MiH: Mitnichten! Es war einfach nur so ein Gedankenspiel...

      Löschen
  3. Habe mich wohl zu früh gefreut...
    Der Titel tönte sehr verlockend...! :o))))

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Oh,... dann tut es mir leid, wenn ich Sie enttäuscht habe!

      Löschen
  4. Muss ich doch mal den bEva fragen, ob er noch Kranzgeld gelöhnt hat...

    AntwortenLöschen

Hinweis: Die Kommentarprüfung ist aktiviert. Kommentare werden nach Prüfung ggf. freigeschaltet. Wer hier nur labbern, beleidigen oder stänkern will, kann es sein lassen. Herr MiH interessiert sich nur für die, die wirklich was zu sagen haben. Und das geht übrigens nicht anonym.