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SR 2010 Art. 90 A. Verlobung (Schweiz. Zivilgesetzbuch)
- Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet.
- Unmündige oder Entmündigte werden ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch ihre Verlobung nicht verpflichtet.
- Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.
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Btw, hat jemand eine Ahnung, wie hoch früher das Kranzgeld (nette Umschreibung!) war oder wie es berechnet wurde? Ich frage für einen Freund!
"Ich frage für einen Freund!"
AntwortenLöschenAha.
Zweifeln Sie etwa an meinen Zeilen, Frau Nelja?!?
LöschenNiemals würde ich mir das anmaßen.
LöschenGibt es da einen direkten, unmittelbaren Zusammenhang? Der Artikel heißt "Verlobung" und im Reader wird mir darunter folgende Werbung angezeigt:
AntwortenLöschen- Anwalt für Familienrecht
- Vaterschaftstest
- Hellseher gratis testen
- Fachanwalt Scheidung
Wenn, dann wurde dieser nicht durch mich verursacht. Aber irgendwie naheliegend,... nur die Reihenfolge müsste anders sein: Hellseher, Vaterschaftstest, Anwalt für Familienrecht und Fachanwalt Scheidung.
LöschenIch bekomme folgende Werbung im Reader:
Löschen"Blitz-Kredit: ohne Schufa. Online in 2 Min. bis 250.000 €. Auch in schwierigen Fällen."
Wenn das so ist, verlobe ich mich, der Verlobte muss den Blitz-Kredit aufnehmen und ich mache mich mit dem Geld aus dem Staub oder so...auf das Kranzgeld verzichte ich dann großzügigerweise.
"Im Jahre 1993 wurde eine Klage auf ein Kranzgeld in Höhe von 1.000 DM mit der Begründung abgewiesen, der 1300 BGB verstoße wegen der gewandelten Moralvorstellungen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und sei deshalb nicht mehr anzuwenden. Große praktische Bedeutung hatte die Vorschrift zum damaligen Zeitpunkt ohnehin nicht mehr. Sie wurde daher durch das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechtes vom 4. Mai 1998 ersatzlos gestrichen. Dieses Gesetz wurde in der DDR bereits 1957 abgeschafft."
Löschen(aus http://de.wikipedia.org/wiki/Kranzgeld )
VG von B.
http://birkinforever.blogspot.de/
@nakura: Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass Sie geldgeil sind! Kann das sein :-)
Löschen@Birkinforever: Ich danke für diesen sehr ausführlichen Hinweis! Vielen Dank!
@MiH: Mitnichten! Es war einfach nur so ein Gedankenspiel...
LöschenHabe mich wohl zu früh gefreut...
AntwortenLöschenDer Titel tönte sehr verlockend...! :o))))
Oh,... dann tut es mir leid, wenn ich Sie enttäuscht habe!
LöschenMuss ich doch mal den bEva fragen, ob er noch Kranzgeld gelöhnt hat...
AntwortenLöschenUnd? Musste er?
Löschen*Pssssttt!* ;-)
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