Sonntag, 14. August 2011

Juristisch interessant

MiH wollte früher (vor vielen Jahren!) immer Strafverteidiger werden. Böse Jungs und Mädels rausboxen, clever argumentieren, knallharte Kreuzverhöre führen, die Staatsanwaltschaft zerfetzen oder mögliche Ankläger mürbe machen...! Aber MiH hat was Ordentliches gelernt und ist in einem tollen Umfeld angekommen.

Dennoch beschäftigt ihn bis heute folgender Sachverhalt, der juristisch gesehen bestimmt sehr interessant ist: Ein Siamesischer Zwilling (in diesem Fall im Hüftbereich zusammengewachsen) teilt seinem Bruder mit, dass ihn Suizidgedanken beschäftigen. Im Gegensatz zu seinem Bruder ist er frustriert und seit der frühesten Kindheit unglücklich, obwohl beide immer gut umsorgt wurden und bis auf die Fehlbildung gesund sind. Da er jedoch der Stärkere ist, konnte er sich körperlich immer durchsetzen. Bei einem unbeaufsichtigten Spaziergang springt er unerwartet vor einen Lastwagen. Der Zufall will es, dass er überlebt, während sein Bruder an der Unfallstelle verstirbt.

Offene Fragen:
  • Welche Tatbestände sind neben Misshandlung, Folter, häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung, Entführung, Totschlag und Mord noch erfüllt?
  • Wie würde ein Gericht entscheiden?
  • Gibt es vergleichbare Fälle und Rechtssprechungen?

7 Kommentare:

  1. Und das zum Frühstück. Ich frage mich eher wie der tote Zwilling beerdigt wurde?

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  2. @Blunah: Vielen Dank für Ihre juristisch wichtigen Hinweise ;-)

    @vanilleblau: War auch ein Grund, weshalb Jurist keine Berufswahl wahr. Ich wollte mich nicht schon beim Frühstück mit juristischen Fragen auseinandersetzen.
    Spielt es eine Rolle, ob der tote Zwilling erd- oder feuerbestattet wird?

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  3. @MIH Ich glaube er/sie fragt weil der andere noch dran hängt. Da würde mich interessieren was man macht, wenn der überlebende lebensfähig, aber nicht zu trennen ist.

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  4. Na ja, wenn Sie wirklich eine ERNSTE Antwort erwarten.... grins..... Es ist soweit ich weiß kein Fall bekannt, in dem ein siamesischer Zwilling den Anderen so lange überlebt hätte, dass es zu einem Prozess kommen könnte..... :-)

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  5. @Charlotte Sometimes: Gehen Sie einfach davon aus, dass die Chirurgen den Bruder trennen konnten. Ansonsten wäre ja noch der Tatbestand der Totenstörung dazugekommen.

    @Frau Vau: Vielen Dank, endlich mal eine Antwort, die in die gesuchte Richtung geht.

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  6. Ich würde auch denken, dass in dem Fall entweder der Überlebende durch den toten Körper des Bruders vergiftet würde, oder aber verblutet, je nachdem welche Verletzungen vorhanden sind.

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