Mittwoch, 15. April 2009

Ausschreibung im Einladungsverfahren

oder Das Pflichtenheft eines Informatikberaters.

Alleine das Wort "Informatikberater" genügt, um meinem Stoffwechsel zu signalisieren, dass er mit der Produktion von fiesen, grossen und ekligen Pickeln anfangen soll (mit Aussicht auf einen Eintrag im Guinness Book of World Records 2010). Eigentlich eine Schande, dass ich das mit 32 Jahren noch erleben muss...!

Im Rahmen eines IT-Projektes kann/darf/soll/muss ich ein 64 seitiges Pflichtenheft beantworten. Freude herrscht! Hier ein kleiner Einblick in ein streng vertrauliches Dokument:

Pos. 3.4.7 Dynamische Schrifgut-Herstellung und -Gestaltung
"Alle Dokumente müssen nach definierter Corporate Identity gestaltet sein."
MiH: Gibt es Softwarelösungen, die das NICHT können?!?

Pos. 3.4.13 Sicherheit
"Sämtliche Datenmutationen in der Datenbank müssen nachvollziehbar registriert werden."
MiH: Solange es der/die Benutzer/in auch kann...kein Problem!

Pos 3.4.16 Generelle Datenschnittstelle für individuelle Auswertungen
"Für weitergehende, individuelle Auswertungen soll ein marktübliches Datenbank-Auswertungsprogramm (z.B. Crystal Report Porgramm) verwendbar sein."
MiH. Iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiih, meine Pickel sind gerade geplatzt...!

Pos 3.9 Extranet / Closed User Group
"Der Zutritt zur Closed User Group muss mit Passwort gesichert sein."
MiH. Okay, lässt sich einrichten, sonst wär's ja eine Open User Group!

Erstaunlich, wofür Kunden Geld zahlen...so ein Informatikberater verdient eine ordentliche Stange Geld und macht freundlicherweise den Hinweis: "Für den Antrag und die Offertstellung und die damit zusammenhängenden Arbeiten (inkl. Präsentationen) entstehen dem Ausschreiber keine Kosten."

1 Kommentar:

  1. Ja jetzt ist mir ja alles klar.
    Ich will auch Informatikberater sein.
    Bin übrigens immer noch neidisch auf deine Uhr ;-)
    Bin halt nur ein Handwerker "schluchtz"selbstmitleid.
    sunnige Tag Andy

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